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Vom VDH kontrollierte Otterhound-Zucht (im BHC) u n d Otterhound-Vermehrung in Deutschland
Zulässige Farben: Alle sonst bei den Laufhunden anerkannten Farben sind zulässig: einfarbig, gräulich, sandfarben, rot, weizenfarben, "blau"; bei diesen Farben sind an Kopf, Brust, Pfoten und Rutenspitze leichte weiße Abzeichen zulässig; weiße Hunde dürfen leichte zitronenfarbene, "blaue" oder dachsfarbene Abzeichen aufweisen. Schwarz-lohfarben, "blau"-lohfarben, schwarz-cremefarben, gelegentlich braun (leberfarben), lohfarben-braun, lohfarben-weiß.
Unzulässige Farben: Braun (leberfarben)-weiß, weißer Körper mit schwarzen und lohfarbenen deutlich abgegrenzten Flecken.
Die Pigmentierung muss mit der Haarfarbe harmonieren, sie muss aber nicht unbedingt in sie übergehen. So darf z.B. ein lohfarbener Hund einen braunen Nasenschwamm und braune Lidränder aufweisen. Ein leicht fleckig depigmentierter Nasenschwamm ist zulässig.
Die im Internet zum Verkauf angebotenen Otterhound-Welpen (weißer Körper mit schwarzen deutlich abgegrenzten Flecken) stammen nicht aus vom VDH kontrollierter Zucht. Nach dem offiziellen britischen Standard für die Rasse Otterhound weisen diese Welpen unerwünschte Merkmale auf.
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